Rentenpunkte

Was sind Rentenpunkte?

Rentenpunkte werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Entgeltpunkte bezeichnet. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der Rentenberechnung und spiegeln bei Beitragszeiten insbesondere das Verhältnis des versicherten Einkommens zum maßgeblichen Durchschnittsentgelt wider.

Entspricht das für die Berechnung maßgebliche Einkommen in einem Kalenderjahr genau dem Durchschnittsentgelt, ergibt sich daraus grundsätzlich ein Entgeltpunkt. Liegt das Einkommen darunter oder darüber, entstehen entsprechend niedrigere oder höhere Entgeltpunkte innerhalb der gesetzlichen Berechnungsgrenzen.

Entgeltpunkte

Sie erfassen den rentenrechtlichen Wert von Beitragszeiten und weiteren gesetzlich bewerteten Zeiten.

Durchschnittsentgelt

Für Beitragszeiten wird das versicherte Einkommen eines Jahres mit dem für dieses Jahr maßgeblichen Durchschnittsentgelt verglichen.

Versicherungsverlauf

Die im Laufe des Versicherungslebens berücksichtigten Zeiten und Bewertungen fließen in die spätere Rentenberechnung ein.

Wie entstehen Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte entstehen insbesondere aus Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diese Zeiten wird die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage mit dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt desselben Kalenderjahres ins Verhältnis gesetzt.

Vereinfachtes Grundprinzip:
versichertes Einkommen ÷ maßgebliches Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte für die entsprechende Beitragszeit

Ein Einkommen in Höhe des maßgeblichen Durchschnittsentgelts entspricht grundsätzlich einem Entgeltpunkt. Ein niedrigeres oder höheres versichertes Einkommen führt entsprechend zu einer abweichenden Zahl von Entgeltpunkten. Dabei gelten die gesetzlichen Vorgaben und Beitragsgrenzen.

Wie die Berechnung im Einzelnen erfolgt, wird auf der Seite
Entgeltpunkte-Berechnung
näher beschrieben.

Rentenpunkte und Rentenberechnung

Die Summe der erworbenen Entgeltpunkte ist ein wichtiger Bestandteil der Rentenberechnung. Die Höhe einer gesetzlichen Rente ergibt sich jedoch nicht allein aus der Anzahl der Rentenpunkte.

Bei der gesetzlichen Rentenformel wirken mehrere Größen zusammen. Dazu gehören die persönlichen Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert.

Entgeltpunkte

Sie bilden die während des Versicherungsverlaufs erworbenen rentenrechtlichen Werte ab.

Zugangsfaktor

Über den Zugangsfaktor werden unter anderem Zu- oder Abschläge bei der Berechnung berücksichtigt.

Rentenwert und Rentenart

Der aktuelle Rentenwert sowie der für die jeweilige Rentenart geltende Rentenartfaktor sind weitere Bestandteile der Rentenformel.

Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst. Deshalb verwendet Rente-67.de an dieser Stelle bewusst keinen dauerhaft festgeschriebenen Eurobetrag.

Weitere Informationen zur Entwicklung und Bewertung finden Sie unter
Wertentwicklung.

Besondere Zeiten im Versicherungsverlauf

Nicht nur gewöhnliche Beitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können für die Rentenberechnung relevant sein. Auch weitere rentenrechtliche Zeiten können nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben bewertet oder bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Kindererziehung

Kindererziehungszeiten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen rentenrechtlich berücksichtigt und mit Entgeltpunkten bewertet werden.

Zur Kindererziehung →

Auslandszeiten

Versicherungszeiten aus dem Ausland können abhängig vom betroffenen Staat sowie den europäischen oder zwischenstaatlichen Regelungen unterschiedliche Auswirkungen auf Rentenanspruch und Rentenberechnung haben.

Zu den Auslandszeiten →

Weitere Zeiten

Auch andere rentenrechtliche Zeiten können nach den gesetzlichen Bewertungsregeln Auswirkungen auf den Versicherungsverlauf und die Rentenberechnung haben.

Welche Zeiten tatsächlich berücksichtigt werden und mit welchem Wert sie in eine Rentenberechnung eingehen, hängt von der Art der jeweiligen Zeit und den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.

FAQ – Häufige Fragen

Was sagt ein Rentenpunkt aus?

Ein Rentenpunkt beziehungsweise Entgeltpunkt bildet einen rentenrechtlichen Wert ab. Bei Beitragszeiten ergibt er sich insbesondere aus dem Verhältnis des versicherten Einkommens zum maßgeblichen Durchschnittsentgelt.

Wann entsteht ein Entgeltpunkt?

Entspricht das maßgebliche versicherte Einkommen eines Kalenderjahres dem für dieses Jahr zugrunde gelegten Durchschnittsentgelt, ergibt sich daraus grundsätzlich ein Entgeltpunkt. Bei abweichendem Einkommen verändert sich die Zahl entsprechend.

Bestimmen Rentenpunkte allein die Rentenhöhe?

Nein. Entgeltpunkte sind ein zentraler Bestandteil der Rentenberechnung. Zusätzlich werden unter anderem der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert berücksichtigt.

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