Antrag

Wie beginnt das Rentenverfahren?

Das Verfahren über eine Erwerbsminderungsrente beginnt mit einem Antrag, soweit das Gesetz keine besondere Regelung vorsieht. Mit der Antragstellung wird geprüft, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind.

Der Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Sozialleistungsanträge können nach den gesetzlichen Vorschriften auch von anderen Sozialleistungsträgern und von Gemeinden entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Antragstellung

Mit dem Antrag wird das Verfahren zur Prüfung des Rentenanspruchs eingeleitet.

Prüfung

Der Rentenversicherungsträger prüft die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Besondere Fälle

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben als Rentenantrag gelten.

Welche Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssen, wird unter
Voraussetzungen
näher beschrieben.

Welche Unterlagen können erforderlich sein?

Welche Angaben und Nachweise benötigt werden, hängt vom Versicherungsverlauf, den gesundheitlichen Einschränkungen und den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab. Nicht jede Unterlage ist in jedem Antrag erforderlich.

Versicherungsdaten

Angaben zum Versicherungskonto und Nachweise über bislang nicht gespeicherte Versicherungszeiten können für die Prüfung erforderlich sein.

Gesundheitliche Angaben

Dazu können eine Aufstellung der Gesundheitsstörungen sowie Namen und Anschriften behandelnder Ärzte gehören.

Medizinische Unterlagen

Vorhandene Befundberichte, Krankenhausunterlagen, Reha-Entlassungsberichte oder Gutachten können für die medizinische Beurteilung herangezogen werden.

Beruflicher Verlauf

Auch Angaben zu bisherigen beruflichen Tätigkeiten und zur aktuellen Beschäftigungs- oder Einkommenssituation können benötigt werden.

Fehlen rentenrechtliche Zeiten im Versicherungskonto, kann eine
Kontenklärung
für die weitere Prüfung von Bedeutung sein.

Wie werden die Voraussetzungen geprüft?

Nach Eingang des Antrags wird nicht allein anhand einer Diagnose entschieden. Für die medizinische Prüfung ist insbesondere von Bedeutung, wie sich Krankheiten oder Behinderungen auf das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auswirken.

Daneben wird geprüft, ob die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Medizinische und versicherungsrechtliche Prüfung bilden gemeinsam die Grundlage der Rentenentscheidung.

Medizinische Prüfung

Vorhandene Befunde und weitere medizinische Erkenntnisse werden im Hinblick auf das verbliebene Leistungsvermögen bewertet.

Weitere Ermittlungen

Reichen die vorhandenen Unterlagen nicht aus, können zusätzliche Befundberichte, Gutachten oder Untersuchungen erforderlich werden.

Versicherungszeiten

Zusätzlich wird geprüft, ob die für die Erwerbsminderungsrente erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen.

Weitere Informationen zur medizinischen Prüfung finden Sie unter
Begutachtung.

Welche Bedeutung hat das Antragsdatum?

Das Datum der Antragstellung kann für den Beginn einer Rentenleistung von Bedeutung sein. Der Rentenbeginn richtet sich jedoch nicht allein nach dem Tag, an dem ein Antrag gestellt wird. Entscheidend sind außerdem der Eintritt der Erwerbsminderung, die Art der Rentenbewilligung und die gesetzlichen Vorschriften zum Beginn der jeweiligen Rente.

Für Renten aus eigener Versicherung enthält das Rentenrecht Fristen, innerhalb derer ein Antrag gestellt werden muss, damit eine Rente ab dem frühestmöglichen gesetzlichen Zeitpunkt geleistet werden kann. Bei späterer Antragstellung kann sich der Beginn der Rentenzahlung verschieben.

Antragsdatum

Der Zeitpunkt, zu dem ein Antrag bei einer zur Entgegennahme berechtigten Stelle eingeht, kann für den Leistungsbeginn rechtlich relevant sein.

Eintritt der Erwerbsminderung

Bei einer Erwerbsminderungsrente ist zusätzlich von Bedeutung, wann die rentenrechtlich maßgebliche Erwerbsminderung eingetreten ist.

Befristung

Für befristete Erwerbsminderungsrenten bestehen besondere gesetzliche Vorschriften zum Beginn der Rentenzahlung.

Die Bearbeitungsdauer des Rentenversicherungsträgers bestimmt nicht den gesetzlichen Rentenbeginn. Wird ein Rentenanspruch später festgestellt, kann die Rentenleistung nach den dafür geltenden Vorschriften für einen zurückliegenden Zeitraum beginnen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Beginnregelungen finden Sie unter
Rentenbeginn.

Die Inhalte auf Rente-67.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Welche Unterlagen benötigt werden, welcher Zeitpunkt als Antragstellung gilt und ab wann eine Erwerbsminderungsrente geleistet wird, richtet sich nach den Umständen des Verfahrens und den gesetzlichen Vorschriften.

FAQ – Häufige Fragen

Muss eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden?

Ja. Das Verfahren über eine Erwerbsminderungsrente beginnt mit einem Antrag, soweit keine besondere gesetzliche Regelung eingreift. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise ein Reha-Antrag als Rentenantrag gelten.

Müssen beim Antrag bereits alle medizinischen Unterlagen vorliegen?

Nicht jede medizinische Unterlage muss bereits vorhanden sein. Bestehende Befundberichte, Gutachten sowie Krankenhaus- oder Reha-Unterlagen können die Prüfung unterstützen. Reichen die vorhandenen Informationen nicht aus, können weitere medizinische Ermittlungen erfolgen.

Bestimmt die Bearbeitungsdauer den Rentenbeginn?

Nein. Der gesetzliche Rentenbeginn richtet sich nach den Anspruchsvoraussetzungen, dem Antragsdatum und den für die jeweilige Erwerbsminderungsrente geltenden Beginnvorschriften. Die Dauer der Bearbeitung ist davon zu unterscheiden.

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