Abschläge

Was sind Abschläge?

Abschläge sind gesetzlich vorgesehene Kürzungen der Rentenhöhe, die insbesondere bei einem Rentenbeginn vor der maßgeblichen Altersgrenze berücksichtigt werden können. Sie werden über den Zugangsfaktor in der Rentenformel abgebildet und wirken sich auf den monatlichen Zahlbetrag aus.

Wann können Abschläge anfallen?

Abschläge können vorgesehen sein, wenn eine Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt. Ob und in welchem Umfang Abschläge gelten, hängt von der jeweiligen Rentenart, dem Zeitpunkt des Rentenbeginns und den gesetzlichen Vorgaben ab.

  • Vorzeitiger Rentenbeginn kann Abschläge auslösen
  • Rentenart ist maßgeblich
  • Gesetzliche Regelungen bestimmen den Umfang

Frührente
Regelaltersgrenze

Berechnung und Wirkung

Die Berechnung von Abschlägen erfolgt nach festen gesetzlichen Sätzen. Sie werden pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns berücksichtigt und wirken sich dauerhaft auf die Rentenhöhe aus. Die konkrete Wirkung ergibt sich aus der Anwendung der Rentenformel.

  • Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Sätzen
  • Abschläge wirken dauerhaft
  • Zugangsfaktor bildet die Wirkung ab

Rentenhöhe

Zusammenhang mit Rentenbeginn und Rentenart

Ob Abschläge zur Anwendung kommen, hängt vom Zusammenspiel aus Rentenbeginn und Rentenart ab. Unterschiedliche Rentenarten können unterschiedliche Regelungen vorsehen. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Vorgaben.

  • Rentenbeginn beeinflusst den Zugangsfaktor
  • Rentenarten unterscheiden sich in den Regelungen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen sind ausschlaggebend

Rentenbeginn

FAQ – Häufige Fragen

Wann entstehen Abschläge?

Abschläge können entstehen, wenn eine Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt. Ob sie anfallen, richtet sich nach der Rentenart und den gesetzlichen Regelungen.

Wirken Abschläge dauerhaft?

Ja, Abschläge wirken sich dauerhaft auf die Rentenhöhe aus, da sie Bestandteil der Rentenformel sind.

Gibt es Rentenarten ohne Abschläge?

Ob Abschläge entfallen, hängt von der jeweiligen Rentenart und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

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