Hinzuverdienstgrenze

Begriff und Funktion der Hinzuverdienstgrenze

Die Hinzuverdienstgrenze legt fest, in welchem Umfang Einkommen neben einer Rente berücksichtigt wird. Sie dient der Abgrenzung zwischen vollem Rentenbezug und einer rentenrechtlich vorgesehenen Anrechnung von Erwerbseinkommen.

Die konkrete Ausgestaltung ist gesetzlich geregelt und kann sich je nach Rentenart unterscheiden. Eine pauschale Anwendung auf alle Rentenformen ist nicht vorgesehen.

Anrechnung von Einkommen nach Rentenart

Ob und in welchem Umfang Einkommen angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Rentenart ab. Für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten oder Teilrenten gelten unterschiedliche Regelungen.

Maßgeblich ist stets die gesetzliche Grundlage, die der jeweiligen Rentenform zugrunde liegt. Änderungen ergeben sich ausschließlich aus gesetzlichen Anpassungen.

Erwerbsminderungsrente
Teilrente

Einkommensarten und Berücksichtigung

Für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze können unterschiedliche Einkommensarten relevant sein. Welche Einkünfte berücksichtigt werden, ist gesetzlich festgelegt.

  • Erwerbseinkommen: Einkommen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit.
  • Arbeitnehmerähnliche Einkünfte: Soweit gesetzlich vorgesehen.
  • Nicht anrechenbare Einkünfte: Einkommensarten, die ausdrücklich ausgenommen sind.

Die Zuordnung erfolgt nach rechtlichen Kriterien und nicht nach individueller Einschätzung.

Steuern & Hinzuverdienst

Zusammenhang mit Teilrente und Weiterarbeit

Die Hinzuverdienstgrenze steht in engem Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Teilrente oder einer Weiterarbeit während des Rentenbezugs. Diese Konstellationen sind gesetzlich geregelt und voneinander abzugrenzen.

Ob eine Teilrente vorgesehen ist oder wie Einkommen berücksichtigt wird, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur jeweiligen Rentenart.

Flexirente
Weiterarbeiten

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet die Hinzuverdienstgrenze?

Die Hinzuverdienstgrenze beschreibt gesetzliche Regelungen zur Anrechnung von Einkommen während eines laufenden Rentenbezugs.

Gilt die Hinzuverdienstgrenze für alle Rentenarten?

Nein. Die Anrechnung von Einkommen ist abhängig von der jeweiligen Rentenart und den dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Werden alle Einkünfte auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet?

Nein. Es werden nur solche Einkünfte berücksichtigt, die gesetzlich als anrechenbar definiert sind.

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