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Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67

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Als Versicherungsbeitrag – oder auch veraltet bzw. noch im gewerblichen Geschäft und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Versicherungsprämie – bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird (vgl. § 1 VVG).

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