Beitragszeiten-Arten

Einordnung der Beitragszeiten-Arten

Im Rentenrecht werden unterschiedliche Arten von Zeiten unterschieden, die im Versicherungsverlauf gespeichert sind. Maßgeblich ist, ob und in welchem Umfang diese Zeiten zur Erfüllung von Wartezeiten beitragen oder Entgeltpunkte begründen.

Pflichtbeitragszeiten

Pflichtbeitragszeiten entstehen, wenn aufgrund einer Beschäftigung oder Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Sie gelten als zentrale Beitragszeiten und sind regelmäßig für Wartezeiten und die Rentenhöhe relevant.

  • Beschäftigung mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen
  • Bestimmte selbstständige Tätigkeiten mit Beitragspflicht
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus besonderen Tatbeständen

Entgeltpunkte-Berechnung

Beitragsfreie und gleichgestellte Zeiten

Neben Pflichtbeitragszeiten existieren beitragsfreie oder gleichgestellte Zeiten. Diese Zeiten werden nach gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, obwohl keine laufenden Beiträge gezahlt wurden.

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten
  • Bestimmte Ersatz- und Anrechnungszeiten

Kindererziehung
Auslandszeiten

Bedeutung für Wartezeiten und Rentenhöhe

Welche Beitragszeiten-Arten im Einzelfall berücksichtigt werden, beeinflusst sowohl die Erfüllung von Wartezeiten als auch die spätere Rentenhöhe. Nicht jede Zeit wirkt sich in gleicher Weise auf Entgeltpunkte oder Rentenansprüche aus.

  • Anrechnung auf Mindestversicherungszeiten
  • Unterschiedliche Bewertung für Entgeltpunkte
  • Abhängigkeit von der jeweiligen Rentenart

Wartezeiten
Rentenhöhe

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Beitragszeiten-Arten?

Sie beschreiben unterschiedliche rentenrechtliche Zeitarten, die im Versicherungsverlauf erfasst werden.

Zählen alle Beitragszeiten-Arten gleich?

Nein. Die Anrechnung und Bewertung hängt von der jeweiligen Zeitart und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Wo sind Beitragszeiten dokumentiert?

Beitragszeiten sind im Rentenkonto als Teil des Versicherungsverlaufs gespeichert.

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