Berechnung

Einordnung der Rentenberechnung

Die Berechnung der gesetzlichen Rente erfolgt nach einer einheitlichen gesetzlichen Formel. Ziel ist es, die während des Erwerbslebens erbrachten Beitragsleistungen nach gesetzlich festgelegten Rechengrößen in eine monatliche Rentenhöhe zu überführen.

Zentrale Rechengrößen

Für die Rentenberechnung werden mehrere gesetzlich definierte Faktoren herangezogen. Diese wirken gemeinsam bei der Ermittlung der individuellen Rentenhöhe.

  • Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf
  • Aktueller Rentenwert
  • Zugangsfaktor und Rentenartfaktor

Entgeltpunkte-Berechnung
Wertentwicklung

Gesetzliche Rentenformel

Die gesetzliche Rentenformel verknüpft die Summe der erworbenen Entgeltpunkte mit dem jeweils geltenden Rentenwert sowie weiteren Faktoren. Sie gilt für alle Versicherten nach denselben gesetzlichen Grundsätzen.

Unterschiede in der Rentenhöhe ergeben sich ausschließlich aus den individuellen Versicherungsdaten.

Rentenpunkte

Einflussfaktoren auf die Rentenhöhe

Die konkrete Rentenhöhe kann durch mehrere Faktoren beeinflusst werden. Maßgeblich sind insbesondere der Zeitpunkt des Rentenbeginns sowie gesetzlich vorgesehene Abschläge oder Zuschläge.

  • Rentenbeginn vor oder nach der Regelaltersgrenze
  • Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn
  • Bedeutung erfüllter Wartezeiten

Rentenbeginn
Abschläge

FAQ – Häufige Fragen

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel auf Basis von Entgeltpunkten, Rentenwert und weiteren Faktoren.

Kann sich die Rentenberechnung ändern?

Änderungen ergeben sich aus gesetzlichen Anpassungen, insbesondere des Rentenwerts, oder durch ergänzte Versicherungszeiten.

Wo sind die Berechnungsgrundlagen dokumentiert?

Die relevanten Berechnungsdaten sind im Rentenkonto und im Versicherungsverlauf gespeichert.

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