Erwerbsminderungsrente

Begriff und Bedeutung der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann. Dabei wird nicht der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf betrachtet, sondern die allgemeine Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen der Rentenversicherung.

Voraussetzungen für einen Anspruch

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass sowohl gesundheitliche als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die festgestellte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sowie das Vorliegen bestimmter Beitragszeiten.

  • Gesundheitlich bedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
  • Pflichtbeiträge innerhalb der gesetzlich relevanten Zeiträume

Voraussetzungen
Wartezeiten

Medizinische Begutachtung und Prognose

Die Feststellung einer Erwerbsminderung erfolgt in der Regel auf Grundlage medizinischer Unterlagen und Gutachten. Dabei wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang eine Erwerbstätigkeit noch möglich ist und wie sich die gesundheitliche Situation voraussichtlich entwickelt.

  • Medizinische Gutachten als Entscheidungsgrundlage
  • Bewertung der verbliebenen Leistungsfähigkeit
  • Prognose über den weiteren Gesundheitsverlauf

Begutachtung
Prognosezeitraum

Einordnung im Rentensystem

Die Erwerbsminderungsrente ist von Altersrenten abzugrenzen und kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze relevant sein. Je nach Verlauf kann sich später ein Übergang in eine Altersrente ergeben. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

  • Abgrenzung zur Altersrente
  • Zusammenhang mit dem Rentenbeginn
  • Gesetzliche Übergangsregelungen

Rentenbeginn

FAQ – Häufige Fragen

Wann liegt eine Erwerbsminderung vor?

Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist und dies im Rahmen medizinischer Begutachtungen festgestellt wird.

Wird der zuletzt ausgeübte Beruf berücksichtigt?

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern die allgemeine Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt beurteilt.

Ist ein Antrag erforderlich?

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente setzt grundsätzlich einen Antrag voraus. Das genaue Verfahren ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen.

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