Freibeträge

Einordnung von Freibeträgen

Freibeträge dienen dazu, bestimmte Einkommensanteile von einer rentenrechtlichen Anrechnung auszunehmen. Sie sollen sicherstellen, dass nicht jeder Euro zusätzlichen Einkommens unmittelbar Auswirkungen auf den Rentenanspruch hat.

Freibeträge beim Hinzuverdienst

Beim Hinzuverdienst können Freibeträge dazu führen, dass Einkommen ganz oder teilweise nicht auf die Rente angerechnet wird. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Rentenart und den geltenden gesetzlichen Regelungen.

  • Abzugsfreie Einkommensanteile bis zur gesetzlichen Grenze
  • Unterschiedliche Regelungen je nach Rentenart
  • Gesetzlich festgelegte Berechnungssystematik

Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze

Freibeträge in besonderen Konstellationen

Neben dem klassischen Hinzuverdienst existieren Freibeträge in weiteren rentenrechtlichen Zusammenhängen. Diese können beispielsweise bei bestimmten Einkommensarten oder besonderen persönlichen Voraussetzungen relevant sein.

  • Gesetzlich definierte Sonderregelungen
  • Abhängigkeit von Rentenart und Einkommensquelle
  • Einzelfallbezogene Prüfung durch den Rentenversicherungsträger

Teilrente

Abgrenzung zu Einkommensanrechnung

Freibeträge sind von der allgemeinen Einkommensanrechnung abzugrenzen. Während Freibeträge bestimmte Beträge ausnehmen, regelt die Einkommensanrechnung, in welchem Umfang Einkommen grundsätzlich auf die Rente angerechnet wird.

Die konkrete Wirkung ergibt sich aus dem Zusammenspiel beider Regelungsbereiche.

Berechnung

FAQ – Häufige Fragen

Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der bei der Rentenanrechnung ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.

Gelten Freibeträge für alle Rentenarten?

Nein. Freibeträge sind abhängig von der jeweiligen Rentenart und den gesetzlichen Vorgaben.

Wer legt die Freibeträge fest?

Die Freibeträge sind gesetzlich geregelt und werden durch den zuständigen Rentenversicherungsträger angewendet.

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