Frührente

Was bedeutet Frührente?

Die Frührente beschreibt den Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie ist gesetzlich geregelt und nicht für alle Versicherten gleichermaßen möglich. Maßgeblich sind insbesondere der Geburtsjahrgang und die vorliegenden Versicherungszeiten.

Voraussetzungen für einen früheren Rentenbeginn

Ein früherer Rentenbeginn setzt voraus, dass bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere Mindestversicherungszeiten sowie die Einordnung in eine gesetzlich vorgesehene Rentenart.

  • Erfüllung definierter Wartezeiten
  • Zuordnung zu einer zulässigen Rentenart
  • Beachtung der jahrgangsabhängigen Altersgrenzen

Voraussetzungen
Wartezeiten

Abschläge bei der Frührente

Bei einem Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze können Abschläge vorgesehen sein. Diese wirken sich dauerhaft auf die Rentenhöhe aus und richten sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns. Die konkrete Auswirkung ergibt sich aus den gesetzlichen Berechnungsgrundlagen.

  • Abschläge können dauerhaft wirken
  • Höhe abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns
  • Gesetzlich geregelte Berechnung

Abschläge
Rentenhöhe

Abgrenzung zu anderen Rentenarten

Die Frührente ist von anderen Rentenarten abzugrenzen, etwa von der Regelaltersrente oder der Erwerbsminderungsrente. Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Regelungen gelten. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Vorgaben.

  • Unterschied zur Regelaltersrente
  • Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente
  • Berücksichtigung besonderer Rentenarten

Regelaltersgrenze

FAQ – Häufige Fragen

Ab wann ist eine Frührente möglich?

Der frühestmögliche Rentenbeginn richtet sich nach der jeweiligen Rentenart, dem Geburtsjahr und den erfüllten Versicherungszeiten.

Ist eine Frührente immer mit Abschlägen verbunden?

Bei einem Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze können Abschläge vorgesehen sein. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, ist gesetzlich geregelt.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Der Bezug einer Frührente setzt grundsätzlich einen formellen Antrag bei der zuständigen Stelle voraus.

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