Regelaltersgrenze

1. Grundlagen

Die Regelaltersgrenze beschreibt den gesetzlichen Zeitpunkt, ab dem eine Altersrente ohne Abschläge gezahlt wird. Sie wird anhand des Geburtsjahrgangs bestimmt und wurde im Zuge gesetzlicher Reformen schrittweise angehoben. Maßgeblich ist der Versicherungsverlauf, in dem alle relevanten Zeiten dokumentiert sind.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Rechtsschutz.de – Orientierung zu Bescheiden, Fristen und rentenrechtlichen Verfahren

2. Altersstufen & Entwicklung

Die Regelaltersgrenze hängt direkt vom Geburtsjahrgang ab. Für jüngere Jahrgänge gilt eine höhere Altersgrenze, während ältere Jahrgänge niedrigere Stufen haben.

  • Geburtsjahrgänge bis 1946: frühere Regelaltersgrenzen
  • Jahrgänge 1947–1963: stufenweise Anhebung
  • Ab Jahrgang 1964: einheitlich 67 Jahre
  • Auswirkungen auf vorgezogene Rentenarten
  • Jahrgangsabhängige Rentenbeginnstufen

Passende interne Unterseiten:

3. Für wen ist die Regelaltersgrenze relevant?

Die Regelaltersgrenze betrifft alle Versicherten, da sie bestimmt, wann die reguläre Altersrente ohne Abschläge beginnt.

  • Versicherte kurz vor dem Rentenbeginn
  • Personen mit langen Erwerbsbiografien
  • Versicherte mit vorgezogenen Rentenoptionen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Flexi-Modellen
  • Selbstständige und Freiberufler

Weiterführende interne Links:

4. Orientierung & Einflussfaktoren

Die konkrete Altersgrenze ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben und individuellen Versicherungszeiten.

  • Zuordnung zum Geburtsjahrgang
  • Erfüllte Wartezeiten (5, 35 oder 45 Jahre)
  • Status der Versicherungsbiografie
  • Mögliche Abschläge vor der Regelaltersgrenze
  • Sonderregelungen für Teilrenten und Weiterarbeit

5. FAQ – Häufige Fragen

Ab welchem Alter beginnt die Regelaltersrente?

Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge
haben abweichende Stufen.

Kann die Regelaltersgrenze unterschritten werden?

Ja, durch vorgezogene Rentenarten – dabei entstehen jedoch in der Regel Abschläge.

Wie wird meine persönliche Regelaltersgrenze ermittelt?

Sie ergibt sich aus dem Geburtsjahrgang und wird im Versicherungsverlauf sowie später im
Rentenbescheid ausgewiesen.



Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden

Hinweis:
Die Inhalte auf diesem Portal dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen, Daten, Rechner und Vergleichsangebote.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Maßgeblich sind ausschließlich die Konditionen des jeweiligen Anbieters. Für die Ergebnisse und Berechnungen externer Tools und Partnerangebote übernehmen wir keine inhaltliche Verantwortung.

Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Preisangaben, steuerliche Informationen oder externe Partnerangebote können sich jederzeit ändern. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen oder externer Links entstehen. Alle Tools und Vergleiche sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Marktabdeckung.

Affiliate-Hinweis: Einige Links sind sogenannte Affiliate-Links. Kommt über einen solchen Link ein Vertragsabschluss zustande, erhalten wir ggf. eine Provision – für dich entstehen dabei keine Mehrkosten.

Externe Tools & Rechner basieren auf typischen Annahmen oder öffentlich zugänglichen Daten und ersetzen keine individuelle Berechnung. Dieses Portal bietet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine qualifizierte Fachperson.

Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025