Regelaltersgrenze

Einordnung der Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich bestimmte Alter, ab dem eine Altersrente ohne rentenrechtliche Abschläge in Anspruch genommen werden kann. Sie gilt unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie und ist zentraler Bezugspunkt für den Rentenbeginn.

Anhebung nach Geburtsjahr

Die Regelaltersgrenze wurde gesetzlich schrittweise angehoben. Maßgeblich ist das jeweilige Geburtsjahr, dem eine konkrete Altersgrenze zugeordnet ist. Diese stufenweise Anhebung betrifft alle Versicherten gleichermaßen.

  • Gestaffelte Altersgrenzen nach Geburtsjahr
  • Gesetzlich festgelegte Übergangsstufen
  • Einheitliche Anwendung je Jahrgang

Jahrgänge

Bedeutung für den Rentenbeginn

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Altersrente ohne Abschläge beginnen, sofern die allgemeinen rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der tatsächliche Rentenbeginn ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Altersgrenze und Wartezeit.

  • Abschlagsfreier Rentenbeginn
  • Abhängigkeit von erfüllten Wartezeiten
  • Prüfung anhand des Rentenkontos

Rentenbeginn
Wartezeiten

Abgrenzung zu vorgezogenen Renten

Von der Regelaltersgrenze sind vorgezogene Rentenarten zu unterscheiden. Diese können einen früheren Rentenbeginn vorsehen, sind jedoch an zusätzliche Voraussetzungen gebunden und können rentenrechtliche Abschläge beinhalten.

Welche Altersgrenze maßgeblich ist, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart.

Abschläge
Frührente

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Regelaltersgrenze?

Sie bezeichnet das gesetzlich festgelegte Rentenalter für einen abschlagsfreien Rentenbeginn.

Ist die Regelaltersgrenze für alle gleich?

Nein. Sie ist vom Geburtsjahr abhängig und gesetzlich gestaffelt.

Wo wird die Regelaltersgrenze geprüft?

Die Prüfung erfolgt anhand des Geburtsjahres und der gesetzlichen Regelungen der Rentenversicherung.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden

Hinweis: Die Inhalte auf Rente-67.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das zentrale Portal Kosten-Versicherung.de.

Affiliate-Hinweis: Einige Links können als Affiliate-Links ausgestaltet sein. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.