Flexirente

Flexirente – Rentenrechtliche Einordnung Der Begriff Flexirente beschreibt gesetzliche Regelungen, die einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen. Maßgeblich sind dabei Vorgaben zum Rentenbeginn, zum Hinzuverdienst sowie zu rentenrechtlichen Wirkungen bei fortgesetzter Beschäftigung. Inhalt: Einordnung der Flexirente im Rentensystem Zusammenhang von Teilrente und Hinzuverdienst Weiterarbeit und rentenrechtliche Auswirkungen Abgrenzung zu anderen Rentenformen FAQ … Weiterlesen