Teilrente

Einordnung der Teilrente

Die Teilrente ist eine Form des Rentenbezugs, bei der nicht die volle Altersrente ausgezahlt wird. Sie dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und ist an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden.

Ausgestaltung und Rentenanteile

Die Teilrente kann in unterschiedlichen prozentualen Anteilen der Vollrente bezogen werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Wahl innerhalb des zulässigen Rahmens.

  • Gestufte Rentenanteile unterhalb der Vollrente
  • Gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstgrenzen
  • Anpassung des Rentenanteils möglich

Rentenhöhe

Zusammenspiel mit Hinzuverdienst

Ein Teilrentenbezug kann mit einer weiteren Erwerbstätigkeit verbunden sein. Der Hinzuverdienst wird nach gesetzlichen Regelungen berücksichtigt und kann Einfluss auf die Ausgestaltung des Rentenbezugs haben.

  • Kombination von Einkommen und Rentenanteil
  • Berücksichtigung gesetzlicher Hinzuverdienstregelungen
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rentenbeginns

Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze

Abgrenzung zu Vollrente und Flexirente

Die Teilrente ist von der Vollrente abzugrenzen, bei der die Altersrente vollständig bezogen wird. Zudem besteht ein Zusammenhang mit der Flexirente, die zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Rentenübergang eröffnet.

Welche Variante genutzt wird, richtet sich nach der individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Flexirente
Rentenbeginn

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Teilrente?

Eine Teilrente ist ein anteiliger Rentenbezug unterhalb der Vollrente nach gesetzlichen Vorgaben.

Kann eine Teilrente mit Arbeit kombiniert werden?

Ja. Eine Teilrente kann mit einer Erwerbstätigkeit kombiniert werden, wobei Hinzuverdienstregelungen zu beachten sind.

Ist ein Wechsel zur Vollrente möglich?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich und richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

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