Teilrente – flexible Gestaltung zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbezug
Die Teilrente ermöglicht einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Je nach persönlicher Situation können
bestimmte Teile der Altersrente bezogen werden, während weiterhin eine Erwerbstätigkeit möglich bleibt.
1. Grundlagen
Die Teilrente bietet die Möglichkeit, vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine anteilige Rente
zu beziehen. Dabei werden Rente und Erwerbstätigkeit flexibel miteinander kombiniert.
Die Höhe der Teilrente hängt vom gewählten Anteil und den individuellen Entgeltpunkten ab.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Rechtsschutz.de – Hinweise zu Bescheiden, Entscheidungen und rechtlichen Abläufen
2. Modelle & Ausgestaltung
Die Teilrente kann in verschiedenen Abstufungen gewählt werden. Dadurch lässt sich der Übergang in den
Ruhestand individuell gestalten.
- Teilrentenbezug zwischen 10 % und 99 % möglich
- Kombination aus Rente und Erwerbstätigkeit
- Jährliche Anpassung des Teilrentenanteils
- Ausrichtung an persönlichen Einkommens- und Arbeitsplänen
- Einbindung der Hinzuverdienstregelungen
Passende interne Unterseiten:
3. Für wen ist die Teilrente geeignet?
Die Teilrente richtet sich an Personen, die ihre Erwerbstätigkeit schrittweise reduzieren möchten, ohne
sofort vollständig aus dem Berufsleben auszusteigen.
- Versicherte kurz vor der Regelaltersgrenze
- Personen mit Teilzeitwunsch
- Beschäftigte mit hohen Hinzuverdienstoptionen
- Selbstständige und Freiberufler
- Versicherte, die flexibel übergehen möchten
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4. Orientierung & Einflussfaktoren
Die Höhe und Ausgestaltung der Teilrente wird durch gesetzliche Vorgaben und individuelle
Versicherungszeiten bestimmt.
- Gewählter Teilrentenanteil
- Höhe des Hinzuverdienstes
- Berücksichtigungsfähige Versicherungszeiten
- Auswirkung auf spätere volle Altersrente
- Jahrgangsbezogene Rentenbeginnstufen
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch kann eine Teilrente sein?
Der Anteil kann zwischen 10 % und 99 % der persönlichen Vollrente liegen.
Kann ich während der Teilrente arbeiten?
Ja. Die Kombination aus Teilrente und Erwerbstätigkeit ist ausdrücklich vorgesehen.
Kann der Teilrentenanteil später geändert werden?
Ja. Der Anteil kann jährlich angepasst werden, abhängig von persönlichen oder beruflichen Veränderungen.