Wartezeit-45-Jahre

Wartezeit 45 Jahre – Mindestversicherungszeit für besonders langjährig Versicherte Die Wartezeit von 45 Jahren ist eine besondere Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie knüpft an eine besonders lange Versicherungsdauer an und ist Voraussetzung für bestimmte Rentenarten. Inhalt: Einordnung der Wartezeit von 45 Jahren Anrechenbare Zeiten Zeiten mit eingeschränkter oder keiner Anrechnung Abgrenzung zu anderen Wartezeiten … Weiterlesen