Wartezeit-45-Jahre

Gesetzliche Rente · Wartezeiten Wartezeit 45 Jahre – Altersrente für besonders langjährig Versicherte Die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Entscheidend ist nicht eine durchgehende Beschäftigung, sondern die Summe der Kalendermonate, die nach den gesetzlichen Vorschriften auf diese Wartezeit angerechnet werden. Zusätzlich muss die für den jeweiligen Geburtsjahrgang … Weiterlesen